FAQ/Häufige Fragen
Mit der Ford Garantieverlängerung* sind Sie umfassend vor unerwarteten Reparaturkosten geschützt. Details zu den abgesicherten Bauteilen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen oder dem Produktflyer zum von Ihnen ausgewählten Produkt.
Keine Ford Garantieverlängerung* kann vergeben werden für Fahrzeuge:

  • die mindestens zeitweilig als Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen, Fahrschulwagen, für Kurier-, Eil- und Paketdienste, für Krankentransporte sowie zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung genutzt werden.
  • die zum Zeitpunkt des Abschlusses keinen aktiven Ford Protect Garantie-Schutzbrief haben.
  • mit leistungsgesteigerten Aggregaten, Sonderkraftfahrzeuge und Sonderserien und Fahrzeuge, die auf einen alternativen Antrieb mit LPG bzw. CNG umgerüstet wurden.


Weitere Details entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen oder dem Produktflyer zum ausgewählten Produkts.
Die Garantie beginnt an dem Tag, an dem Sie das Produkt abgeschlossen haben, frühestens jedoch nach Auslauf der Ford Neuwagen-Garantie bzw. nach Auslauf Ihres Ford Protect Garantie-Schutzbriefs.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (bspw. Brief, E-Mail, Fax) schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt in der Regel, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, nach Erhalt der wesentlichen Vertragsunterlagen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Versicherungsvereinbarung.
Damit die Prämien bezahlbar bleiben, ist die Leistung bei allen Versicherungen begrenzt. Aus diesem Grund haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Die wichtigsten Ausschlüsse sind:

  • Schäden aufgrund eines Unfalls
  • Schäden, die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs (bspw. Tuning, V-Max Aufhebung, Gasumbau usw.) oder den Einbau von Fremd- und Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind
  • Schäden, die aufgrund unsachgemäßer, mut- oder böswilliger Handlungen eintreten

Details können Sie den Versicherungsbedingungen oder dem Produktflyer zum von Ihnen ausgewählten Produkt entnehmen.
Nein, die Ford Garantieverlängerung* gilt ab dem 1. Tag des Vertragsabschlusses, frühestens jedoch nach Auslauf der Ford Neuwagen-Garantie bzw. nach Auslauf Ihres Ford Protect Garantie-Schutzbriefs.
  • Sie können die Ford Garantieverlängerung* für 12 Monate abschließen
  • Die Ford Garantieverlängerung* verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern diese nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird.
  • Sie endet spätestens in der Versicherungsperiode, in der das Fahrzeug ein Alter von 10 Jahren nach Erstzulassung oder 200.000 km Gesamtlaufleistung erreicht.
Nein, hier endet die Ford Garantieverlängerung* am Tag der Umschreibung bzw. am Tag des Halterwechsels.
Sie sollten unbedingt die von Ford vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten durchführen lassen. Anderenfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Bitte prüfen Sie hierfür in der Bedienungsanleitung oder im Service-Handbuch Ihres Fahrzeugs, wann welche Wartungsarbeiten notwendig bzw. vorgesehen sind und lassen Sie diese rechtzeitig durchführen und im Serviceheft bestätigen. Ihr Fahrzeug ist dadurch Scheckheft gepflegt und erhält langfristig seinen Wert.
Um Ihren Versicherungsanspruch geltend zu machen und eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, empfehlen wir, die Reparatur von Ihrem Ford Partner durchführen zu lassen:

  • Bitten Sie Ihren Ford Partner, CarGarantie vor Reparaturbeginn telefonisch über den Versicherungsfall zu informieren.
  • Für den Fall, dass Sie die Reparatur nicht von Ihrem Ford Partner durchführen lassen können (z.B. bei Fahrten im europäischen Ausland), melden Sie bitte CarGarantie vor Reparaturbeginn telefonisch den Versicherungsfall. Hierzu steht Ihnen ein 24-Stunden-Service wie folgt zur Verfügung:

    CarGarantie Schadenbearbeitung
    Mo. Bis Fr. von 8.00 bis 18.00 Uhr
    sowie Sa. Von 8.00 bis 12.00 Uhr
    sind unsere Schadenssachbearbeiter für Sie erreichbar unter
    Tel. 0761 4548 160

    Zu den übrigen Zeiten wenden Sie sich bitte im Versicherungsfall an
    Tel. 0761 4548 199

    Ist eine telefonische Benachrichtigung nicht möglich, dann ist der Versicherungsfall vor der Reparatur unverzüglich schriftlich oder per Fax anzuzeigen:

    CarGarantie-Schadenregulierungszentrum
    79071 Freiburg
    Telefax 0761 4548 185
Die Ford Garantieverlängerung* gilt auch bei vorübergehenden Fahrten, etwa Urlaubs- oder Geschäftsfahrten, im europäischen Ausland.
Soweit mit den Sachbearbeitern abgestimmt, kann die Abrechnung der freigegebenen Reparatur direkt über den reparierenden Ford Partner erfolgen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, kann CarGarantie die einzureichende Rechnung auch direkt Ihnen gegenüber ausgleichen, wenn die Rechnung quittiert ist.
Ja, der Beitrag bleibt während der vereinbarten Laufzeit unverändert. Auch mehrfache Schadenregulierungen haben innerhalb der Laufzeit keine Auswirkung auf die Beitragshöhe.
Teilen Sie uns einfach Ihre neue Bankverbindung auf schriftlichem Weg (bspw. Post, E-Mail, Fax) mit.
Teilen Sie uns einfach Ihre neue Anschrift auf schriftlichem Weg (bspw. Post, E-Mail, Fax) mit.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Die Erstattung der Reparaturkosten hängt individuell mit dem von Ihnen gewählten Produkt zusammen. Weitere Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen oder im Produktflyer zum ausgewählten Produkt.
* Reparaturkostenversicherung gemäß näheren Bedingungen der CG Car-Garantie Versicherungs-AG